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Kein Ausgleichsanspruch bei Eigentümergleichheit der Nachbarliegenschaften

RechtsprechungSachenrechtZak 2008/87Zak 2008, 54 Heft 3 v. 19.2.2008

ABGB § 364a

Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB ist ausgeschlossen, wenn die Liegenschaft, von der die Beeinträchtigungen ausgingen, und die beeinträchtigte Liegenschaft im Miteigentum derselben Personen stehen bzw standen.

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