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Keine Delegation der Sachwalterschaftssache wegen Verweigerung der Zusammenarbeit

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/85Zak 2008, 53 Heft 3 v. 19.2.2008

JN § 31 Abs 1

Der Umstand, dass der Betroffene jede Zusammenarbeit mit dem zuständigen Pflegschaftsgericht verweigert, kann die Delegation der Sachwalterschaftssache an ein anderes Gericht aus Gründen der Zweckmäßigkeit nicht rechtfertigen.

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