Der Beitrag stellt die Rsp zum verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch des Mieters für Beeinträchtigungen durch Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten in einem kurzen tabellarischen Überblick in ihren Grundsätzen dar. In der Einleitung führt der Autor ua an, dass der Entschädigungsanspruch neben dem Anspruch auf Zinsminderung nach § 1096 Abs 1 ABGB bestehen kann (siehe zuletzt 5 Ob 133/06d = wobl 2007/9).