vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Rechtsmittel gegen die Abweisung des Verfahrenshilfeantrags durch das Rekursgericht

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/62Zak 2008, 37 Heft 2 v. 29.1.2008

AußStrG §§ 6, 62 Abs 2 Z 2

Gegen den Beschluss, mit dem das Rekursgericht (funktionell als Erstgericht) den in einem Außerstreitverfahren gestellten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen hat, ist ein Rechtsmittel analog § 62 Abs 2 Z 2 AußStrG jedenfalls unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte