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Rechtsanwaltstarif - Honorierung einer auch auf Schadenersatz gestützten Darlehensklage

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/58Zak 2008, 37 Heft 2 v. 29.1.2008

RATG: TP 2 I Z 1 lit b

Eine Klage, mit der Nichterfüllungsansprüche aus einem Kreditvertrag geltend gemacht werden, ist nicht nach TP 3, sondern nur nach TP 2 des Rechtsanwaltstarifs zu honorieren, sofern eine kurze Darstellung des Sachverhalts möglich ist. Dass die Ansprüche (auch) auf vertraglichen Schadenersatz gestützt werden, kann daran nichts ändern.

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