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Kein Mitverschulden des verletzten Fußgängers wegen Nichttragens heller Kleidung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/56Zak 2008, 36 Heft 2 v. 29.1.2008

ABGB § 1304

Der Verzicht auf das Tragen heller oder reflektierender Kleidung reicht selbst bei durch Dunkelheit und Nebel stark beeinträchtigten Sichtverhältnissen für sich allein nicht aus, um ein Mitverschulden des bei dem Verkehrsunfall verletzten Fußgängers zu begründen.

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