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Unzulässigkeit des Rechtswegs - Feststellung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/771Zak 2008, 438 Heft 22 v. 16.12.2008

JN § 1

StGG Art 15

Eine Klage auf Feststellung der Mitgliedschaft in einer anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft (hier: Islamische Glaubensgemeinschaft) scheitert an der Unzulässigkeit des Rechtswegs. Die begehrte Feststellung wäre ein Eingriff in die inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaft, der von Art 15 StGG untersagt wird.

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