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Sturz im Bahnhofsbereich - Passivlegitimation für Schadenersatz nach Bundesbahnreform

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/770Zak 2008, 438 Heft 22 v. 16.12.2008

ABGB § 1295 Abs 1, §§ 1298, 1319a

Im Rahmen der Bundesbahnreform, bei der die Teilbetriebe der ÖBB auf mehrere Gesellschaften aufgeteilt wurden, wurde keine von den allgemeinen Haftungsregeln des ABGB abweichende Verteilung der Passivlegitimation für Schadenersatzansprüche vorgenommen.

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