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Weiterlaufen der Unterhaltsvorschüsse in den ersten sechs Monaten einer Auslandshaft

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/754Zak 2008, 433 Heft 22 v. 16.12.2008

UVG § 7 Abs 2

Die Inhaftierung des Unterhaltspflichtigen stellt gem § 7 Abs 2 UVG in den ersten sechs Monaten keinen Grund dar, die bisher gewährten Titelvorschüsse zu versagen. Ob es sich um eine Inlands- oder um eine Auslandshaft handelt, macht dabei keinen Unterschied.

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