Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 11. 2008 (siehe Zak 2008/751, 432) haben sich auch die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen Werte verändert. Da es sich im Fall der Belastungsgrenze und der Selbsterhaltungsfähigkeit lediglich um Orientierungswerte handelt, spricht hier nichts dagegen, die erhöhten Beträge erst ab Jänner 2009 heranzuziehen. Im Unterhaltsvorschussrecht muss die Erhöhung hingegen bereits ab 1. 11. 2008 berücksichtigt werden. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26. Zu den Regelbedarfssätzen für 2008/2009 siehe Zak 2008/529, 310.