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Außerstreitverfahren - keine Umdeutung eines Wiedereinsetzungsantrags in ein Rechtsmittel

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/734Zak 2008, 419 Heft 21 v. 2.12.2008

AußStrG § 10 Abs 4, §§ 21, 62, 63

ZPO § 146

Ein eindeutig auf Wiedereinsetzung nach Versäumung der Rechtsmittelfrist gerichteter Antrag kann auch im Außerstreitverfahren (hier: Unterhaltsverfahren) nicht in ein Rechtsmittel bzw eine Zulassungsvorstellung umgedeutet werden.

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