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Herausgabepflicht nach Abtransport der im Miteigentum stehenden Sachen?

RechtsprechungSachenrechtZak 2008/718Zak 2008, 414 Heft 21 v. 2.12.2008

ABGB §§ 366, 828, 833, 863

Der Einzelrechtsnachfolger eines Miteigentümers ist nur dann an die bestehende (nicht verbücherte) Benützungsvereinbarung gebunden, wenn er sich ihr ausdrücklich oder stillschweigend unterworfen hat. Die bloße Kenntnis von der Benützungsregelung reicht nicht aus, um von einer konkludenten Übernahme ausgehen zu können.

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