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Genehmigungspflichtige Tierhaltung - Vermieter darf Zustimmung nicht willkürlich verweigern

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2008/689Zak 2008, 396 Heft 20 v. 18.11.2008

ABGB § 879 Abs 3, §§ 914, 915, 1096 Abs 1

Mangels einer gegenteiligen Vereinbarung im Mietvertrag ist das Halten von üblichen Haustieren (insb Hunden und Katzen) in der Mietwohnung grundsätzlich erlaubt.

Ein generelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag wird von der Rsp als zulässig angesehen.

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