vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sukzessive Kompetenz - keine Anrufung des Gerichts durch „übergangene Partei“

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/24Zak 2008, 18 Heft 1 v. 15.1.2008

WRG 1959 § 117 Abs 4

AußStrG § 1 Abs 2

Nur jene Person, gegen die sich die Sachentscheidung der Wasserrechtsbehörde ihrem Spruch nach richtet, darf gem § 117 Abs 4 WRG die gerichtliche Entscheidung begehren. Auch die Anrufung des Gerichts durch eine im Verwaltungsverfahren „übergangene Partei“ ist deshalb wegen Unzulässigkeit des (außerstreitigen) Rechtswegs zurückzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte