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Verzugszinssatz - zwischen Unternehmern

In aller KürzeZak 2008/1Zak 2008, 2 Heft 1 v. 15.1.2008

Da sich der Basiszinssatz seit 14. 3. 2007 (Anstieg auf 3,19 %) nicht verändert hat, beträgt der Verzugszinssatz nach § 352 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften im Zeitraum von 1. 1. bis 30. 6. 2008 weiterhin 11,19 %.

Zum Basiszinssatz (von dem weitere gesetzliche Zinssätze abhängen) siehe Zak 2007/183, 102 und 2006/620, 362.

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