Da sich der Basiszinssatz seit 14. 3. 2007 (Anstieg auf 3,19 %) nicht verändert hat, beträgt der Verzugszinssatz nach § 352 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften im Zeitraum von 1. 1. bis 30. 6. 2008 weiterhin 11,19 %.
Zum Basiszinssatz (von dem weitere gesetzliche Zinssätze abhängen) siehe Zak 2007/183, 102 und 2006/620, 362.