vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Mitverschulden des verletzten Unfallhelfers aufgrund einer geringen Reaktionsverspätung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/650Zak 2008, 375 Heft 19 v. 29.10.2008

ABGB §§ 1304, 1311

StVO § 46 Abs 1

Das Betreten der Autobahn zum Zweck der Hilfeleistung nach einem Unfall stellt keinen von § 46 Abs 1 StVO verbotenen Fußgängerverkehr dar. Allein deshalb kann dem Verletzten noch kein Mitverschulden angerechnet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte