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Haftung des Steuerberaters für nachteilige Empfehlungen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/648Zak 2008, 375 Heft 19 v. 29.10.2008

ABGB §§ 1299, 1300

Eine ständige Geschäftsbeziehung zwischen dem Steuerberater und dem Klienten hat zur Folge, dass der Steuerberater für nachteilige Ratschläge und Auskünfte, zu deren Erteilung er vertraglich nicht verpflichtet war, gem § 1300 1. Satz ABGB schon bei Fahrlässigkeit haftet.

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