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Wohnungseigentum - Eigentumsfreiheitsklage gegen im Gang aufgestellte Schuhregale

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2008/609Zak 2008, 354 Heft 18 v. 14.10.2008

WEG § 16 Abs 2 Z 2

ABGB § 523

Das Aufstellen von Schuhregalen im Gangbereich vor der Wohnung stellt eine genehmigungspflichtige Änderung des Wohnungseigentumsobjekts unter Inanspruchnahme allgemeiner Teile (§ 16 Abs 2 Z 2 WEG) dar.

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