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Versandkostenersatz nach Rücktritt vom Fernabsatzgeschäft?

In aller KürzeZak 2008/595Zak 2008, 342 Heft 18 v. 14.10.2008

Nach Ansicht des BGH hat ein Konsument, der von einem Fernabsatzgeschäft zurückgetreten ist, nach deutschem Recht gegen den Unternehmer keinen Anspruch auf Erstattung der für die Zusendung der Ware bezahlten Versandkosten. Die Frage, ob diese Interpretation mit der Fernabsatz-RL 97/7/EG vereinbar ist, legte er jedoch vor Kurzem dem EuGH zur Vorabentscheidung vor (VIII ZR 268/07).

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