vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Urteil gegen Gemeinschuldner trotz Prozesssperre - keine Nichtigkeitsklage erforderlich

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/584Zak 2008, 338 Heft 17 v. 30.9.2008

ZPO § 477 Abs 1 Z 5, § 529 Abs 1 Z 2

KO idF vor 1. 7. 2010 § 6 Abs 1

Trotz des bereits eröffneten Konkurses wurde gegen den Gemeinschuldner ein Zivilprozess über eine Konkursforderung eingeleitet und mit Versäumungsurteil, das der Klage stattgab und vom Gemeinschuldner nicht angefochten wurde, beendet. Dieser Verstoß gegen die konkursrechtliche Prozesssperre ist aus Anlass eines Antrags bzw Rechtsmittels des Masseverwalters von Amts wegen aufzugreifen, was zur Aufhebung des Urteils einschließlich des vorangegangenen Verfahrens und zur Zurückweisung der Klage führt. Eine Nichtigkeitsklage ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte