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Ersatz der objektiven Wertminderung trotz Wirtschaftlichkeit der Reparatur

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/580Zak 2008, 337 Heft 17 v. 30.9.2008

ABGB § 1295 Abs 1, § 1323

Bei Fahrzeugschäden richtet sich die Höhe des Schadenersatzes primär nach den tatsächlichen oder fiktiven Reparaturkosten. Über die objektive Wertminderung hinausgehende fiktive Reparaturkosten sind jedoch nicht zu ersetzen.

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