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Aufhebung der einstweiligen Verfügung nach Erlöschen des gesicherten Anspruchs

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2008/553Zak 2008, 319 Heft 16 v. 16.9.2008

EO § 399 Abs 1

Das nachträgliche, nicht rechtskräftig festgestellte Erlöschen des mit einstweiliger Verfügung gesicherten Anspruchs erfüllt den Aufhebungsgrund des § 399 Abs 1 Z 2 EO.

OGH 20. 5. 2008, 17 Ob 11/08d

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