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Dienstbarkeit - Kostentragung bei Verlegung der Anlage im Interesse des Belasteten

RechtsprechungSachenrechtZak 2008/535Zak 2008, 312 Heft 16 v. 16.9.2008

ABGB §§ 484, 914

Wenn der Belastete die von der Dienstbarkeit erfasste Anlage (hier: Trafostation) im Einklang mit § 484 ABGB im eigenen Interesse eigenmächtig verlegt, hat er die Verlegungskosten zu tragen. Dies gilt mangels abweichender Kostentragungsregel auch dann, wenn sich das Verlegungsrecht bereits aus dem Servitutsbestellungsvertrag ergibt.

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