Als Konsensualkontrakte sind auch mündliche Kaufverträge über Liegenschaften wirksam und bindend. Dieser an sich einfache Grundsatz mündet jedoch in vielfältige Fragen der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der sich daraus ergebenden Ansprüche. Ob und wie der Käufer letztlich auch ohne freiwillige Mitwirkung des Verkäufers das angestrebte Eigentum erlangt bzw einen Anspruch auf Kaufvertragsabschluss durchsetzen kann, soll nachstehend aufgezeigt werden.