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Neuer Normalkostentarif

In aller KürzeZak 2008/523Zak 2008, 302 Heft 16 v. 16.9.2008

In BGBl II 2008/308 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Der neue Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 30. 9. 2008 bewirkt werden, und ersetzt insoweit den seit 1. 1. 2008 geltenden Tarif (BGBl II 2007/378).

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