Das neue Finanzprokuraturgesetz wurde vor Kurzem im BGBl (I 2008/110) kundgemacht.
Das am 1. 1. 2009 in Kraft tretende Gesetz sieht ua vor, dass sich Rechtsträger im Nahebereich des Bundes, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Länder und Gemeinden fakultativ von der Finanzprokuratur vertreten und beraten lassen können.