vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ankündigung einer Prozessverschleppung als Berufspflichtverletzung

In aller KürzeZak 2008/492Zak 2008, 282 Heft 15 v. 26.8.2008

Schon durch die Ankündigung, einen Prozess als Beklagtenvertreter "bis zum St. Nimmerleinstag" zu verschleppen, verstößt ein Rechtsanwalt nach einer jüngst ergangenen E der OBDK (10 Bkd 6/07) gegen seine Berufspflichten nach § 9 RAO bzw § 2 RL-BA.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte