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Forderungsexekution auf Mietzinsansprüche - notwendige Behauptung im Exekutionsantrag

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2008/481Zak 2008, 278 Heft 14 v. 5.8.2008

EO § 54 Abs 3, § 294

MRG § 42 Abs 1

Eine Forderungsexekution nach § 294 EO auf Mietzinsforderungen für Objekte iSd § 1 Abs 1 MRG darf nur bewilligt werden, wenn der betreibende Gläubiger im Exekutionsantrag behauptet, dass das Mietverhältnis nicht in den MRG-Vollanwendungsbereich fällt (weshalb die in § 42 Abs 1 MRG vorgesehene Beschränkung der Exekution auf die Zwangsverwaltung nicht anzuwenden ist). Bei Fehlen dieses Vorbringens ist der Exekutionsantrag unschlüssig und daher ohne Möglichkeit zur Verbesserung abzuweisen.

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