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Rechtsanwalt - Ablehnung der Übernahme einer Sachwalterschaft

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/467Zak 2008, 274 Heft 14 v. 5.8.2008

ABGB § 268 Abs 2, § 274 Abs 2

AußStrG § 127

Die Ablehnung der Übernahme einer Sachwalterschaft durch einen Rechtsanwalt oder Notar setzt voraus, dass die Übernahme unzumutbar ist. Weder das verbalaggressive Verhalten des Betroffenen noch der Umstand, dass aufgrund seiner fehlenden Einsichtsfähigkeit die Kommunikation mit dem Sachwalter erschwert ist, reichen dafür aus.

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