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Übergang der Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen Ehegatten auf die Erben - Limitierung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/464Zak 2008, 273 Heft 14 v. 5.8.2008

EheG § 78

ABGB § 796

Unterhaltspflichten gegenüber dem geschiedenen Ehegatten gehen - auch im Fall einer unbedingten Erbantrittserklärung - höchstens bis zum Wert des Reinnachlasses auf die Erben über.

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