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Unterhaltsanspruch während eines Masterstudiums

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/458Zak 2008, 271 Heft 14 v. 5.8.2008

ABGB § 140

Ein Doktoratsstudium verlängert die Unterhaltspflicht der Eltern nur dann, wenn der bisherige Studienfortgang überdurchschnittlich war, der Erwerb des Doktorats ein besseres Fortkommen erwarten lässt, das Studium zielstrebig betrieben wird und ein maßstabsgerechter Elternteil seinem Kind bei intakten Familienverhältnissen weiterhin Unterhalt gewähren würde.

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