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Fahrnisexekution - keine Hemmung der Befristung des Pfandrechts wegen Zahlungsvereinbarung

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2008/440Zak 2008, 258 Heft 13 v. 15.7.2008

EO § 45a, § 256 Abs 2

Das Pfandrecht aus einer Fahrnisexekution erlischt gem § 256 Abs 2 EO nach zwei Jahren, wenn das Verkaufsverfahren nicht gehörig fortgesetzt wurde. Die Aufschiebung der Exekution gem § 45a EO aufgrund einer Zahlungsvereinbarung hemmt die Zweijahresfrist nicht.

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