vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nutzfläche - Unvermietbarkeit wegen des geringen erzielbaren Mietzinses?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2008/428Zak 2008, 255 Heft 13 v. 15.7.2008

MRG § 17 Abs 1

Unvermietbare Objekte sind nicht in die Gesamtnutzfläche einzubeziehen. Entscheidend ist die objektive Unvermietbarkeit. Dass sich tatsächlich kein Mieter finden lässt, reicht deshalb nicht aus.

Objektive Unvermietbarkeit liegt vor, wenn sich neben der vollen Betriebskostenübernahme nicht einmal ein Hauptmietzins erzielen lässt, der - in Abgrenzung zur Leihe - gerade noch als Entgelt angesehen werden kann. Der Kategoriemietzins "D unbrauchbar" bildet - gerade bei Geschäftsräumlichkeiten - nicht die Untergrenze.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte