vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fristsetzung für die gerichtliche Genehmigung eines mit der Verlassenschaft geschlossenen Vertrags

RechtsprechungSchuldrechtZak 2008/426Zak 2008, 254 Heft 13 v. 15.7.2008

ABGB § 865

AußStrG aF: § 145

§ 865 3. Satz ABGB ist analog anzuwenden, wenn das abgeschlossene Rechtsgeschäft einer gerichtlichen Genehmigung bedarf. Der Käufer, der mit der Verlassenschaft (vertreten durch den Verlassenschaftskurator) einen genehmigungsbedürftigen Kaufvertrag abgeschlossen hat, kann seiner Vertragspartnerin deshalb eine angemessene Frist für die gerichtliche Genehmigung setzen, mit der Folge, dass seine Bindung mit dem ergebnislosen Fristablauf entfällt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte