vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Huber, Anm zu ZVR 2008/126.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2008/408Zak 2008, 240 Heft 12 v. 1.7.2008

Zu OLG Innsbruck 2 R 199/07t: Für die Ermittlung des Wrackwerts bei Abrechnung eines Kfz-Totalschadens ist der durchschnittliche Veräußerungswert in der Wohnregion des Geschädigten maßgeblich; höhere, über eine Wrackbörse ermittelte Angebote von Händlern außerhalb dieser Region (hier: Innsbruck/Wien) sind nicht einzubeziehen. Die Ablehnung eines solchen Angebots verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte