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Verzugszinsen sind keine Betriebskosten

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2008/398Zak 2008, 236 Heft 12 v. 1.7.2008

MRG § 21 Abs 1, § 23 (idF vor WRN 2000)

Die Betriebskosten sind in § 21 Abs 1 MRG taxativ aufgezählt. Verzugszinsen aufgrund der verspäteten Begleichung von Forderungen Dritter durch den Vermieter (hier: Hausbesorgerentgelte) sind nicht angeführt und dürfen den Mietern deshalb nicht verrechnet werden.

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