vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verhandlungsfreie Sommerzeit

ThemaMag. Wolfgang KolmaschZak 2008/389Zak 2008, 230 Heft 12 v. 1.7.2008

1. Fristentabelle

Wann enden prozessuale Fristen, die durch die verhandlungsfreie Zeit von 15. 7. bis 25. 8. 2008 gehemmt werden1)1)Die Zak-Fristentabellen folgen der stRsp (zuletzt 2 Ob 57/08h = Zak 2008/344, 198), nach der eine vierwöchige Frist im Fall der Zustellung während der verhandlungsfreien Zeit am 3. 2. (Winter) bzw am 22. 9. (Sommer) endet, sofern es sich nicht um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt. Beachte jedoch die Kritik von H. Schumacher (Rechtsmittelfristen bei Zustellung der Entscheidung in der verhandlungsfreien Zeit, AnwBl 2006, 583; dazu Zak 2006/726, 420)."?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte