ABGB § 1295 Abs 1
Der Auftrag zu Umbauarbeiten in einem Geschäftslokal entfaltet Schutzwirkungen zugunsten des Eigentümers dort gelagerter Gegenstände (hier: in Kartons verpackte, wertvolle Bücher), sofern dieser nicht ohnehin einen deckungsgleichen vertraglichen Schadenersatzanspruch gegen einen der beiden Vertragspartner geltend machen kann.