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Umbauauftrag als Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten des Eigentümers gelagerter Gegenstände

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/337Zak 2008, 195 Heft 10 v. 3.6.2008

ABGB § 1295 Abs 1

Der Auftrag zu Umbauarbeiten in einem Geschäftslokal entfaltet Schutzwirkungen zugunsten des Eigentümers dort gelagerter Gegenstände (hier: in Kartons verpackte, wertvolle Bücher), sofern dieser nicht ohnehin einen deckungsgleichen vertraglichen Schadenersatzanspruch gegen einen der beiden Vertragspartner geltend machen kann.

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