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Ferrari, Verkäufergerichtsstand auch nach Art 5 Nr 1 lit b EuGVVO? ecolex 2007, 303.

LiteraturübersichtInternationalZak 2007/329Zak 2007, 180 Heft 9 v. 22.5.2007

Nach 1 Ob 94/04m = ZRInfo 2005/120 richtet sich der Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts iSd Art 5 Nr 1 EuGVVO beim Versendungskauf nach dem Bestimmungsort der Waren.

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