vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Befangenheit aufgrund von Straf- oder Disziplinaranzeigen gegen den Parteienvertreter

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/315Zak 2007, 177 Heft 9 v. 22.5.2007

JN § 19 Z 2

Die Erstattung von Straf- oder Disziplinaranzeigen gegen einen Parteienvertreter löst - auch wenn diese allenfalls unbegründet sind - noch keine Befangenheit aus.

OGH 18. 1. 2007, 6 Ob 290/06z

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte