vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufhebbarkeit der Kfz-Einzelgenehmigung nach § 68 Abs 3 AVG begründet keinen Rechtsmangel

RechtsprechungSchuldrechtZak 2007/310Zak 2007, 175 Heft 9 v. 22.5.2007

ABGB §§ 922, 924

Die denkbare Aufhebbarkeit des aufrechten Genehmigungsbescheids (hier: Einzelgenehmigung eines Kfz) nach § 68 Abs 3 AVG begründet noch keinen Rechtsmangel. Außerdem kann die Möglichkeit der - bloß für die Zukunft wirkenden - Bescheidaufhebung schon deshalb keine Gewährleistungsansprüche auslösen, weil sich die Gewährleistung auf bei Übergabe bereits vorhandene Mängel beschränkt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte