vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Trainingsfahrt mit Mountainbike - keine Ausnahme von der Radweg-Benützungspflicht

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/277Zak 2007, 157 Heft 8 v. 8.5.2007

ABGB §§ 1304, 1311

StVO § 68 Abs 1

Nur Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern iSd § 4 Abs 1 Fahrrad-V (BGBl II 2001/146) sind von der Benützungspflicht von Radfahranlagen (§ 68 Abs 1 StVO) ausgenommen. Ein Mountainbike ist mangels nach vorne und unten gekrümmten Rennlenkers kein Rennfahrrad, auch wenn es sonst für Straßenfahrten umgerüstet wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte