MRG §§ 1, 3, 33 Abs 3
ABGB § 1096 Abs 1
Es besteht eine Vermutung für die Vollanwendung des MRG; das Vorliegen eines (Teil-) Ausnahmetatbestands muss jene Partei behaupten und beweisen, die sich darauf beruft.
MRG §§ 1, 3, 33 Abs 3
ABGB § 1096 Abs 1
Es besteht eine Vermutung für die Vollanwendung des MRG; das Vorliegen eines (Teil-) Ausnahmetatbestands muss jene Partei behaupten und beweisen, die sich darauf beruft.