Aufgrund einer Verbandsklage der Bundesarbeitskammer hat der OGH in 7 Ob 78/06f = Zak 2007/45 insgesamt 39 (Standard-)Klauseln in Vertragsformblättern für Mietverträge bei Unternehmer-Verbraucher-Geschäften für unzulässig erklärt. Beide Beiträge befassen sich mit der nach Ansicht des Höchstgerichts rechtswidrigen Klausel zur Erhaltungspflicht des Mieters, wobei Riss darüber hinaus auch die Entscheidungsbegründung zu einigen anderen Klauseln überblicksweise darstellt.