HeimAufG §§ 8, 16
Die Vertretungslegitimation eines Bewohnervertreters iSd § 8 HeimAufG erlischt mit dem Tod des Bewohners. Daher ist ein vom Bewohnervertreter erst nach dessen Tod erhobenes Rechtsmittel unzulässig.
OGH 1. 2. 2007, 9 Ob 148/06i
HeimAufG §§ 8, 16
Die Vertretungslegitimation eines Bewohnervertreters iSd § 8 HeimAufG erlischt mit dem Tod des Bewohners. Daher ist ein vom Bewohnervertreter erst nach dessen Tod erhobenes Rechtsmittel unzulässig.
OGH 1. 2. 2007, 9 Ob 148/06i