EheG § 68a
Stmk SHG: § 8
Sozialhilfeleistungen nach dem Stmk SHG, die keinen Mehraufwand abdecken, sondern den allgemeinen Lebensbedarf sichern sollen, mindern als Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten seinen Anspruch auf Scheidungsunterhalt (hier: verschuldensunabhängiger Unterhalt nach § 68a EheG).