EheG § 66
Freiwillige, jederzeit widerrufliche Zuwendungen eines Angehörigen an den Unterhaltsberechtigten sind nicht als Eigeneinkommen auf dessen Unterhaltsanspruch anzurechnen.
OGH 31. 1. 2007, 3 Ob 280/06g
EheG § 66
Freiwillige, jederzeit widerrufliche Zuwendungen eines Angehörigen an den Unterhaltsberechtigten sind nicht als Eigeneinkommen auf dessen Unterhaltsanspruch anzurechnen.
OGH 31. 1. 2007, 3 Ob 280/06g