Die zwischen der EG und Dänemark abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge über die Einbeziehung dieses Landes in den Anwendungsbereich der EuGVVO und der EuZVO (siehe Zak 2006/286) treten laut einer kürzlich erfolgten Kundmachung im ABl (L 94/70 v 4. 4. 2007) am 1. 7. 2007 in Kraft.