EO §§ 3, 7
Anlässlich der Exekutionsbewilligung kann das Exekutionsgericht keinesfalls die Richtigkeit der zu vollstreckenden Entscheidung prüfen, selbst wenn es um die Frage der Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht geht.
OGH 21. 12. 2006,3 Ob 146/06a